AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Mint Kiteboarding di Felix Federl
1. Vertragsschluss
Mit der Buchung bietet der Teilnehmer den Abschluss des Vertrags verbindlich an. Die Buchung kann mündlich vor Ort, telefonisch, per Email oder unter Verwendung des Buchungsformulars auf der Homepage der Mint Kiteboarding erfolgen. Der Vertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung bei dem Teilnehmer zustande. Die Bestätigung ist ebenfalls nicht formgebunden. Über die Homepage der Mint Kiteboarding wird der Vertrag durch entsprechende Darstellung der Buchungsbestätigung am Bildschirm abgeschlossen.
Bei Minderjährigen muss die Buchung durch eine erziehungsberechtigte Person vorge- nommen werden. Ggf. wird der Vertrag mit der erziehungsberechtigten Person zugunsten des Minderjährigen als Berechtigten der gebuchten Leistung wirksam.
Sollte dem Teilnehmer die Bestätigung bis 4 Tage vor Beginn der gebuchten Leistung nicht zugegangen sein, hat sich der Kunde umgehend an die Mint Kiteboarding zu wenden.
Bucht ein Teilnehmer auch für Familienmitglieder oder Personen, die zu ihm in einem besonderen Näheverhältnis stehen (nichteheliche Lebensgemeinschaften etc.), ist der buchende Teilnehmer alleiniger Vertragspartner der Mint Kiteboarding. Handelt es sich um eine Gruppenbuchung, kommt der Vertrag mit jedem Gruppenmitglied zustande. Der buchende Teilnehmer schließt die Verträge als deren Stellvertreter ab. Er ist verpflichtet, alle weiteren Teilnehmer über den Inhalt dieser AGB, die Teilnehmervereinbarung und sonstige Vertragsregelungen umfassend zu informieren.
2. Bezahlung
Bei den angegebenen Preisen handelt es sich um Bruttopreise, in denen die Umsatzsteuer bereits enthalten ist. Der Preis wird mit dem Zugang der Buchungsbestätigung fällig und ist innerhalb von 2 Wochen zu bezahlen. Kann die Frist aufgrund kurzfristiger Buchung nicht eingehalten werden, muss die Zahlung spätestens 1 Tag vor Beginn der gebuchten Leistung auf dem Konto der Mint Kiteboarding eingegangen sein. Erfolgen Buchung und Buchungs- bestätigung unmittelbar am Leistungsort, ist der Preis in bar zu entrichten. Ohne einen vom Teilnehmer zu führenden Nachweis der vollständigen Zahlung ist die Mint Kiteboarding berechtigt, die Teilnahme abzulehnen.
3. Leistungen
Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Beschreibungen auf der Website der Mint Kiteboarding und in der Buchungsbestätigung verbindlich. Da es sich jedoch um Freiluftsport handelt, der wetterbedingten Beeinflussungen unterliegt, bleibt es der Mint Kiteboarding vorbehalten, Kitekurse oder Kitesurf-Shuttleservices im Falle höherer Gewalt
abzusagen, sofern keine örtliche Verlagerung oder kurzfristige zeitliche Verlegung möglich ist. Unter höherer Gewalt sind sehr starke Winde, Gewitter oder andere nur schwer vorher- sehbare und beherrschbare Wetterlagen zu verstehen.
Mit der Absage ist kein Anspruch auf Rückzahlung der Kosten verbunden. Der Teilnehmer erhält aber für die nicht durchgeführten Leistungen einen entsprechenden Gutschein, der für 3 Jahre ab Ausstellungsdatum seine Gültigkeit hat. Gutscheine sind personenbezogen und nicht auf Dritte übertragbar.
4. Rücktritt durch den Teilnehmer
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Leistung zurücktreten. Der Rück- tritt muss unter Angabe des vollen Namens und Leistungsbeginns schriftlich oder in Textform gegenüber der Mint Kiteboarding erklärt werden. Maßgebend für den Rücktrittszeit- punkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Mint Kiteboarding. Im Falle des Rück- tritts fallen folgende pauschale Stornokosten an:
bis 15 Tage vor Beginn 10% des Preises ab 14 Tage vor Beginn 30 % des Preises ab 10 Tage vor Beginn 50 % des Preises ab 5 Tage vor Beginn 70 % des Preises ab 1 Tag vor Beginn 90 % des Preises.
Weist der Teilnehmer nach, dass der entstandene Schaden geringer als die pauschalierten Stornokosten ausfällt, ist der geringere Schaden zu ersetzen.
Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung binnen obiger Fristen die Veranstal- tung nicht an, ist der komplette Preis geschuldet.
5. Umbuchungen
Der Teilnehmer ist berechtigt, bis 15 Tage vor Leistungsbeginn gegen eine Bearbeitungs- gebühr von 30,00 € Umbuchungen vorzunehmen. Ggf. wird auf die pauschalen Storno- kosten von 10% verzichtet. Ein neuer Termin kann nur in Zeiträumen mit entsprechend freier Kapazität gewährt werden. Lässt sich kein geeigneter Termin finden, gilt das Umbuchungsverlangen als Vertragsrücktritt. Umbuchungen sind auf die laufende Saison beschränkt. Entsteht bei der Umbuchung eine Preisdifferenz aufgrund der unterschiedlichen Saisonpreise, muss die Differenz vom Teilnehmer übernommen werden.
6. Ausfall aufgrund von Wind- oder Wetterbedingungen
Sollte es aufgrund von Wind- oder Wetterbedingungen nicht möglich sein, gebuchte Kitekurstage im vereinbarten Zeitraum durchzuführen, gelten folgende Optionen:
- Gutschrift: Für nicht absolvierte Kurstage wird eine Wertgutschrift in entsprechender Höhe ausgestellt. Diese ist zwei Jahre gültig und kann sowohl am Gardasee als auch bei unseren internationalen Kitecamps eingelöst werden.
- Nachholung während des Aufenthalts: Sofern der Kunde über das geplante Kursende hinaus am Gardasee verweilt und freie Kapazitäten bestehen, bemühen wir uns, die ausgefallenen Kurstage innerhalb dieses Zeitraums nachzuholen.
- Alternative Aktivitäten: Nach Absprache können nicht absolvierte Kurstage gegen gleichwertige Aktivitäten eingetauscht werden (z. B. Wakeboard fahren, Foilen hinterm Boot, Bootstour), sofern diese verfügbar sind.
7. Kündigung durch Mint Kiteboarding
Die Mint Kiteboarding ist berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn ein Teilnehmer trotz Abmahnung den Verlauf der Kurse weiterhin erheblich stört und hierdurch die Sicherheit gefährdet. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer sich nicht an sachlich begründete Anweisungen und Hinweise der Mint Kiteboarding hält. Der Mint Kiteboarding steht der volle Preis weiterhin zu, sofern sich nicht ersparte Aufwendungen oder Vorteile aus einer anderweitigen Verwertung der Leistung ergeben. Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
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8. Ausschlussfrist
Ansprüche des Teilnehmers wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen müssen innerhalb 1 Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistung bei der Mint Kiteboarding geltend gemacht werden. Die Geltendmachung hat schriftlich oder in Textform zu geschehen.
9. Datenschutz
Die Mint Kiteboarding ist datenschutzrechtlich verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Teilnehmers zum Zwecke der Vertragsdurchführung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DS-GVO. Die personenbezogenen Daten werden ausschließlich zur Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet. Personenbezogene Daten werden zu anderen Zwecken als zur Vertragserfüllung ohne Einwilligung des Teilnehmers nicht an Dritte weitergegeben. Die Daten werden gelöscht, sobald sie für den Zweck ihrer Verarbeitung nicht mehr erforderlich sind, es sei denn, dass die Mint Kiteboarding nach Art. 6 Abs. 1 lit. c DS-GVO aufgrund von steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten zu einer längeren Speicherung verpflichtet ist oder der Teilnehmer in eine darüber hinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DS-GVO eingewilligt hat.
Das Datenschutzrecht gewährt dem Teilnehmer hinsichtlich der Verarbeitung seiner perso- nenbezogenen Daten die Rechte gemäß Art. 15 DS-GVO (Auskunft), Art. 16 DS-GVO (Berichtigung), Art. 17 DS-GVO (Löschung), Art. 18 DS-GVO (Einschränkung der Verarbei- tung), Art. 19 DS-GVO (Unterrichtung), Art. 20 DS-GVO (Datenübertragbarkeit), Art. 7 Abs. 3 DS-GVO (Widerruf erteilter Einwilligung) und Art. 77 DS-GVO (Beschwerde bei der Auf- sichtsbehörde).
10. Teilnehmervereinbarung
Die Teilnehmervereinbarung beinhaltet Teilnehmerdaten, Risikoaufklärung, Gesundheit und Fitness, Verhaltensregeln und Sicherheit, Haftungsausschluss, Ausrüstung und Material, Versicherungshinweise, Bild- und Videoaufnahmen, Shuttle-Service und Betreutes Kiten sowie Schlussbestimmungen. Sie wird jedem Teilnehmer anlässlich der Buchung zusammen mit diesen AGB zur Kenntnis gebracht bzw. im Falle der Buchung am Leistungsort dort übergeben und muss der Mint Kiteboarding vor Leistungsbeginn vom Teilnehmer unterzeichnet vorliegen.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Regelung in diesen AGB oder in der Teilnehmervereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, ist davon die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht be- rührt. Die Parteien vereinbaren ausdrücklich, die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbe- stimmungen aufrechterhalten zu wollen und damit § 139 BGB abzubedingen. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt hätten, wenn sie bei Abschluss des Vertrags und der Teilnehmervereinbarung die Regelung beachtet haben würden.
Abweichungen und Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und der Teilnehmervereinbarung gelten nur, wenn sie schriftlich oder in Textform vereinbart sind.
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12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis findet italienisches Recht Anwendung. Als Gerichtsstand ist der Sitz der Mint Kiteboarding vereinbart, sofern kein zwingendes Recht den Streitfall einem anderen Gericht zuweist.
Für die Geltendmachung gerichtlicher Ansprüche der Mint Kiteboarding gegen Teilnehmer ist der Wohnsitz des Teilnehmers maßgebend.
Die vorstehenden Bedingungen zum anwendbaren Recht und Gerichtsstand gelten nicht, wenn und soweit nicht abdingbare Regelungen internationaler Abkommen zugunsten des Teilnehmers anzuwenden sind oder nicht abdingbare Regelungen im Mitgliedsstaat der EU, dem der Teilnehmer angehört, die für diesen günstiger sind.
13. Schlussbestimmungen
Die Mint Kiteboarding nimmt nicht am Streitbeilegungsverfahren einer Verbraucher- Schlichtungsstelle teil und ist hierzu auch nicht gesetzlich verpflichtet.
Die Abtretung von Ansprüchen gegenüber der Mint Kiteboarding an Dritte ist ausge- schlossen, sofern kein gesetzlicher Übergang von Ansprüchen auf Dritte stattfindet.
Die angebotenen Leistungen unterfallen dem Begriff der Freizeitgestaltung mit festgelegten Leistungszeiträumen. Es besteht daher kein Widerrufsrecht für im Fernabsatz geschlossene
Verträge.
AGB Kitecamp Brasilien
Diese AGB gelten für das Kitecamp in Brasilien vom 01.11.2025 bis 22.11.2025.
1. Vertragspartner Kitecamp
1.1 Vertragspartner Kitecamp Mint Kiteboarding di Felix Federl (im Folgenden "Veranstalter"), Via Gardesana, 374, 37018 Malcesine VR, Italien, www.mintkiteboarding.de, info@mintkiteboarding.de. Der Veranstalter ist verantwortlich für die Planung, Koordination, Organisation und Durchführung der in der Leistungsbeschreibung gemäß Ziffer 4.1 genannten Leistungen, einschließlich Unterkünften, Rahmenprogramm, Transfers und der Organisation & Durchführung des Kite Coachings.
1.2 Vertragsbeziehung Der Teilnehmer schließt einen Vertrag mit dem Veranstalter über die Organisation und Durchführung des Kitecamps ab.
2. Buchung und Zahlung Kitecamp/Kiteleistung
2.1 Die Buchung des Kitecamps erfolgt über den Veranstalter.
2.2 Für die verbindliche Buchung ist mindestens eine 50% Anzahlung des Kitecamps notwendig. Für alle Buchungen im Zeitraum kürzer als 28 Tage vor Reiseantritt ist immer direkt der Gesamtbetrag erforderlich.
2.3 Die Restzahlung ist bis 28 Tage vor Beginn ohne weitere Aufforderung zu tätigen.
2.4 Wird die Restzahlung nicht innerhalb der Frist getätigt und auch nach Mahnung mit Nachfristsetzung nicht geleistet, hat der Veranstalter das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und die in Ziffer 8.3.1 angegebenen Stornogebühren zu verlangen.
2.5 Zahlungen können nur per Überweisung an das auf der Rechnung benannte Konto getätigt werden.
3. Zustandekommen des Vertrags
3.1 Durch das Zurücksenden des unterschriebenen Anmeldeformulars bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Vertragsabschluss an.
3.2 Die Buchung wird für den Teilnehmer durch die Überweisung der Anzahlung verbindlich.
3.3 Mit der schriftlichen Bestätigung an den Teilnehmer durch den Veranstalter und der Gesamtzahlung des Kitecamps bis spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt ohne weitere Aufforderung wird der Vertrag auch für den Veranstalter verbindlich.
3.4 Mit Zahlung der Rechnung erkennt der Kunde die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Veranstalters an und bestätigt, diese gelesen und verstanden zu haben.
3.5 Weicht der Inhalt der Bestätigung/Rechnung von den genannten Leistungen ab, so liegt ein neues Angebot des Veranstalters vor. Der Vertrag kommt auf Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn der Teilnehmer innerhalb von 7 Tagen die Annahme durch Zahlung des Rechnungsbetrags erklärt.
4. Leistungen des Veranstalters / Eventuelle Zusatzkosten und nicht enthaltene Leistungen
4.1 Leistungen des Veranstalters
4.1.1 Der Veranstalter verpflichtet sich, die in der Leistungsbeschreibung aufgeführten Dienstleistungen zu erbringen.
4.1.2 Leistungsbeschreibung pro gebuchtem Kitecamp-Zeitraum:
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Unterkunft für die im Angebot angegebene Anzahl der Nächte im gewählten oder gleichwertigen Zimmer
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Tägliches Frühstück in der Unterkunft
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Organisation aller Transfers im Pickup (Flughafen – Kitespot – Kitespot – Flughafen)
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Ausarbeitung des individuellen Coaching-Plans
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Organisation und Durchführung des täglichen Kite Coachings/begleitetes Kiten vor Ort
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Organisation und Durchführung eines Downwinders/halbtägigen Ausflugs
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Organisation und Durchführung Kite spezifischer Theorie- und Safety-Einheiten
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Kite-/Reisefotos und -videos
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Organisation des Rahmenprogramms (z. B. Abendgestaltung etc.)
4.1.3 Nebenabreden, die den Umfang der genannten Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
4.2 Eventuelle Zusatzkosten und nicht enthaltene Leistungen
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Die Organisation der Transfers ist inkludiert, die Kosten für die Transfers (z. B. Shuttle-Service zwischen Flughafen und Camp) sind nicht im Paketpreis enthalten und müssen vor Ort separat vom Teilnehmer bezahlt werden.
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Die Organisation, Durchführung und der Transfer für zusätzliche Downwinder oder Ausflüge sind nicht im Paketpreis enthalten und werden gesondert berechnet.
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Falls gewünscht, können andere Zimmerkonfigurationen angeboten werden, die jedoch zusätzliche Kosten verursachen können.
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Mahlzeiten und Getränke außerhalb des im Paket enthaltenen Frühstücks sind nicht inbegriffen und müssen separat bezahlt werden.
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Ausflüge in Nachbarorte sind nicht im Preis enthalten und werden zusätzlich berechnet.
5. Teilnahmebedingungen
5.1 Bedingungen zur Teilnahme am Kitecamp
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Der Teilnehmer muss volljährig sein.
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Der Teilnehmer verpflichtet sich zu einem respektvollen und rücksichtsvollen Verhalten gegenüber anderen Teilnehmern und Betreuern.
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Der Teilnehmer muss körperlich und geistig fit sein.
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Der Teilnehmer muss in der Lage sein, beim Kitesurfen sicher Höhe zu halten.
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Während des Kitecamps ist den Anweisungen der Betreuer zur Gewährleistung der eigenen Sicherheit Folge zu leisten.
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Der Teilnehmer darf nicht betrunken oder unter dem Einfluss von Drogen stehen.
5.2 Zuwiderhandlungen gegen die Teilnahmebedingungen haben den sofortigen Ausschluss ohne Anspruch auf Rückerstattung zur Folge.
5.3 Grundsätzlich bucht der Teilnehmer das Kitecamp auf eigene Gefahr und muss die lokalen, nationalen sowie internationalen Sicherheitsrichtlinien einhalten.
6. Einverständniserklärung zur Bildnutzung
6.1 Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass während des Camps Foto- und Videoaufnahmen gemacht werden, auf denen er zu sehen sein kann.
6.2 Diese Aufnahmen dürfen vom Veranstalter für eigene Werbezwecke, insbesondere auf der Website, in sozialen Medien, Flyern oder sonstigem Marketingmaterial genutzt werden.
6.3 Die Nutzung erfolgt ohne Nennung des Namens und ohne zusätzliche Vergütung.
6.4 Sollte der Teilnehmer damit nicht einverstanden sein, hat er dies spätestens zu Beginn des Camps dem Veranstalter oder einem Betreuer vor Ort schriftlich mitzuteilen. In diesem Fall wird darauf geachtet, dass der Teilnehmer nicht erkennbar abgebildet wird.
7. Versicherungen und Haftung des Teilnehmers
7.1 Eine unbedingte Teilnahmebedingung ist eine gültige Privathaftpflichtversicherung für Schäden an Drittpersonen. Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich für seine Unfall-, Kranken- und Haftpflichtversicherung. Es wird empfohlen, bestehende Versicherungen auf ihren Versicherungsschutz zu überprüfen.
7.2 Wir empfehlen unbedingt den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
8. Rücktritt durch den Teilnehmer / Stornobedingungen
8.1 Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
8.2 Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, so kann der Veranstalter Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen verlangen.
8.3 Die pauschalisierten Rücktrittskosten betragen:
- bis 90 Tage vor Reisebginn: 10 % des Reisepreises
- 89 bis 60 Tage vor Reisebeginn: 50 % des Reisepreises
- 59 bis 28 Tage vor Reisebeginn: 70 % des Reisepreises
- 27 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 80 % des Reisepreises
- ab 14 Tage vor Reisebeginn oder bei Nichtantritt: 90 % des Reisepreises
8.4 Der Teilnehmer kann bis spätestens 7 Tage vor Reisebeginn eine Ersatzperson benennen, die an seiner Stelle in den Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann dem Eintritt der Ersatzperson widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen des Camps nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen dem entgegenstehen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften ursprünglicher Teilnehmer und Ersatzperson als Gesamtschuldner für den Reisepreis sowie für durch den Eintritt der Ersatzperson entstehende Mehrkosten.
9. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
9.1 Der Veranstalter kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird oder andere wichtige organisatorische Gründe vorliegen. In diesem Fall erhält der Teilnehmer den bereits gezahlten Preis vollständig zurück.
9.2 Wird ein Kurs aus wetterbedingten Gründen (z. B. Starkwind) an einzelnen Tagen abgesagt, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Wird jedoch mehr als 50 % der geplanten Kitekurs-Tage abgesagt, erhält der Teilnehmer einen Gutschein für die ausgefallenen Tage, der bei einem anderen Camp oder einem Kurs am Gardasee eingelöst werden kann.
10. Änderungen der Leistungen
10.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrags, die nach Vertragsschluss notwendig werden und nicht vom Veranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig.
10.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer über Leistungsänderungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
11. Haftung des Veranstalters
11.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflichten eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Vorbereitung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger sowie die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.
11.2 Die Teilnahme am Kitecamp, insbesondere am Kitesurfen, erfolgt auf eigene Gefahr. Der Veranstalter haftet nicht für Unfälle, Verletzungen oder Schäden, die im Rahmen sportlicher Betätigung entstehen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
11.3 Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit keine wesentlichen Vertragspflichten verletzt werden.
12. Schlussbestimmungen
12.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
12.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung möglichst nahekommen.